IV-Taggelder

Wer vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung berufstätig war, hat während einer beruflichen Eingliederungsmassnahme Anspruch auf ein IV-Taggeld. Das Taggeld soll die Kosten für den Lebensunterhalt abdecken. Die Höhe des Taggeldes beträgt in der Regel 80 Prozent des Lohnes vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Während einer erstmaligen beruflichen Ausbildung entspricht das Taggeld der Höhe des im Lehrvertrag angegebenen Lehrlingslohnes. Dieses wird an den Arbeitgeber ausgerichtet und Auszubildende erhalten den Lehrlingslohn direkt vom Arbeitgeber. Ausnahmen gelten bei Ausbildungen, die auf eine Tätigkeit im zweiten Arbeitsmarkt vorbereiten.

Wenn das Einkommen trotz Taggeldern nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kann die versicherte Personen bei der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons den Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Taggelder während mindestens sechs Monaten ausbezahlt werden.