Früherfassung

Die Früherfassung und Frühintervention sind präventive Mittel der Invalidenversicherung (IV), um Personen mit ersten Anzeichen einer möglichen Invalidität rasch zu erfassen. Ziel ist es, den betroffenen Personen mit Hilfe von geeigneten Massnahmen einen Verbleib im Arbeitsprozess oder eine rasche Wiedereingliederung zu ermöglichen und damit die drohende Invalidität abzuwenden. 

Die Früherfassung zielt darauf ab, so früh wie möglich mit Personen in Kontakt zu treten, welche aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind und bei denen die Gefahr einer Chronifizierung der gesundheitlichen Beschwerden besteht. Kommt die IV-Stelle aufgrund der Früherfassung zum Schluss, dass ohne geeignete Massnahmen eine Invalidität droht, fordert sie die versicherte Person auf, sich bei der IV anzumelden.

Frühintervention

Wenn aus der IV-Anmeldung hervorgeht, dass der versicherten Person Leistungen der IV zustehen, werden ihren Bedürfnissen entsprechend Frühinterventionsmassnahmen vereinbart.

Ziel der Frühintervention ist es, durch rasches Handeln einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes entgegenzuwirken und soweit möglich die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der betroffenen Personen aufrechtzuerhalten oder zu verbessern.

Mit den Frühinterventionsmassnahmen kann die IV auch Jugendliche und junge Erwachsene, die noch nicht erwerbstätig waren und von einer Invalidität bedroht sind, frühzeitig auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder eine erste Anstellung im ersten Arbeitsmarkt unterstützen.

Massnahmen Frühintervention:

  • Berufsberatung
  • Begleitung und Beratung der versicherten Person und des Arbeitgebenden durch eine Fachperson der IV-Stelle
  • Sozialberufliche Rehabilitation
  • Aus- oder Weiterbildungskurse zur Umplatzierung im Unternehmen
  • Arbeitsvermittlung zur Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle oder einem neuen Arbeitsplatz
  • Finanzielle Beteiligung der IV-Stelle an Hilfsmitteln oder baulichen Massnahmen am Arbeitsplatz