Vollmacht

Ist eine Person nicht fähig, ihre Interessen in Bezug auf Leistungen und Beiträge der Sozialversicherungen selber zu vertreten, kann sie für diese Aufgaben jemanden bevollmächtigen.

Geschätzte Kundinnen und Kunden.
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten von Dienstag, 24. Dezember bis und mit Mittwoch, 1. Januar 2025. Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt