Reisekosten IV
Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die bei versicherten Personen im Rahmen der Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen entstehen.
Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:
- medizinische Massnahmen
- Integrationsmassnahmen
- Berufliche Eingliederungsmassnahmen
- Abgabe oder Reparatur von Hilfsmitteln
- Medizinische Abklärungen