AHV-Leistungen

Nach Erreichen des Referenzalters, bei einem Todesfall und bei Einschränkungen im Alltag richtet die AHV Leistungen aus.

Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus. Zusätzlich erbringt die AHV aber weitere Leistungen wie Beiträge an Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.).

Anmeldung für eine Leistung

Grundsätzlich gilt: Keine Leistung ohne Anmeldung. Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beansprucht, muss diesen Anspruch anmelden.

Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden. Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich.

Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,

  • weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen;
  • weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann;
  • weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, zu welchem Zeitpunkt sie die Rente beziehen möchten;
  • weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen.
  • Weitere Informationen finden Sie in den einzelnen Leistungsbereichen.

    Geschätzte Kundinnen und Kunden.
    Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten von Dienstag, 24. Dezember bis und mit Mittwoch, 1. Januar 2025. Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt