AHV-Leistungen
Nach Erreichen des Referenzalters, bei einem Todesfall und bei Einschränkungen im Alltag richtet die AHV Leistungen aus.
Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus. Zusätzlich erbringt die AHV aber weitere Leistungen wie Beiträge an Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.).
Anmeldung für eine Leistung
Grundsätzlich gilt: Keine Leistung ohne Anmeldung. Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beansprucht, muss diesen Anspruch anmelden.
Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden. Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich.
Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,
- weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen;
- weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann;
- weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, zu welchem Zeitpunkt sie die Rente beziehen möchten;
- weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen.
- Weitere Informationen finden Sie in den einzelnen Leistungsbereichen.
Altersrenten
Weitere Informationen zu den Altersrenten
Hinterlassenenrenten
Weitere Informationen zu Hinterlassenenrenten
Hilflosenentschädigung der AHV
Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV?
Hilfsmittel der AHV
Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen.
Reform AHV 21
Was ändert sich mit der Reform AHV 21?
13. Altersrente
Informationen zur Initiative für eine 13. AHV-Rente