Versicherungsausweis und AHV-Nummer

Seit 1. Juli 2008 wird in der AHV die neue, 13-stellige AHV-Nummer angewendet. Die Zahlen werden zufällig vergeben und mit der Nummer sind keine Rückschlüsse auf Personen möglich. Sie wird nur einmal vergeben und muss z.B. bei einem Namenswechsel durch Heirat nicht mehr geändert werden.

Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen der Krankenversicherungskarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie bspw. Grenzgänger/innen oder bei Zuzug aus dem Ausland). Jede versicherte Person kann die Ausstellung eines Versicherungsausweises verlangen.

Beispiel eines Versicherungsausweises

Geschätzte Kundinnen und Kunden.
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