Die Ausgleichskasse Schwyz hat rund 30'000 Personen die Unterlagen für die Prämienverbilligung 2025 zugestellt. Das Anmeldeformular und eine informative Broschüre können weiter unten direkt heruntergeladen werden.
Personen, welche im Jahr 2024 im Kanton Schwyz Prämienverbilligung erhalten haben, gelten von Amtes wegen für das Anspruchsjahr 2025 als angemeldet. Sie haben von der Ausgleichskasse Schwyz eine Anmeldebestätigung für das Anspruchsjahr 2025 erhalten.
Steuerpflichtige Personen, welche im Jahr 2024 keinen Anspruch auf Prämienverbilligung hatten, aber auf Grund der aktuell bekannten Steuerdaten allenfalls Anspruch auf Prämienverbilligung 2025 haben oder noch keine definitiven Steuerzahlen im Kanton Schwyz haben, wurden von der Ausgleichskasse Schwyz direkt mit einem Anmeldeformular 2025 und Merkblatt bedient.
Frist
Für das Jahr 2025 muss das Anmeldeformular bis spätestens 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anmeldung bis im Herbst 2024 einzureichen. So werden Sie im Dezember 2024 über Ihren Anspruch für das Jahr 2025 informiert und die Krankenkasse kann so die Prämienverbilligung bereits ab Januar 2025 bei Ihren Prämienrechnungen berücksichtigen.
Online-Anmeldung / Online-Änderungen
Mit IPVdigital haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anmeldung online einzureichen. Auch Änderungen gegenüber der Anmeldebestätigung können hier ganz einfach online mitgeteilt werden. Mit dieser Option erhalten Sie umgehend per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Einreichung der Unterlagen in Papierform ist damit hinfällig.
Online-Berechnung
Wissen Sie nicht, ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben? Mit unserem Berechnungstool können Sie einen provisorischen Anspruch berechnen lassen.