Wie kann die Fachstelle Alimente bei der Durchsetzung von Unterhaltszahlungen unterstützen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Alimentenbevorschussung oder Inkassohilfe zu erhalten? Antworten dazu gibt es im Hintergrundbericht 2023 des zweiten Jahres der Fachstelle Alimente.
Seit 1. Januar 2022 ist die Ausgleichskasse Schwyz die für die Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung zuständige Fachstelle. Die Fachstelle Alimente hat hierbei zwei Hauptaufgaben: Einfordern von ausstehenden Alimenten (Inkassohilfe) und die Gewährung von finanzieller Unterstützung in bestimmten Fällen (Alimentenbevorschussung).
Für die Alimentenbevorschussung oder Inkassohilfe müssen Sie unterhaltsberechtigt sein und Ihre Unterhaltsansprüche werden nicht oder nur teilweise erfüllt.
Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf telefonisch unter 041 819 25 oder per E-Mail unter Alimente(at)aksz.ch.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseit www.aksz.ch.