Jugendliche / junge Erwachsene
Personen in Ausbildung und Studierende gelten als Nichterwerbstätige und entrichten ihre Beiträge direkt über die Lehranstalt.
Bei einem Studium im Ausland wird grundsäzlich davon ausgegangen, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in der Schweiz bestehen bleibt und die Person somit weiterhin in der Schweiz beitragspflcihtig ist. In diesem Fall hat die Anmeldung als Nichterwerbstätige/r bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzes zu erfolgen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter AHV Beiträge und in unseren Formularen und Merkblättern.
Ausbildungszulagen
Familienzulagen (FAK / FLG) für Kinder und Jugendliche in Ausbildung sind verschiedene Unterstützungsbeiträge vorgesehen:- Für Jugendliche und junge Erwachsene kann während der Ausbildung zwischen 15 und 25 Jahren ein Anspruch auf Ausbildungszulagen geltend gemacht werden. Im Kanton Schwyz beträgt die Ausbildungszulage aktuell 280 Franken pro Monat.
Kinder- und Weisenrenten: Konzepte
AHV und IV zahlen für 18- bis 25-jährige Jugendliche in Ausbildung Kinder- oder Waisenrenten aus, wenn einer oder beide Elternteile Altersrentner oder Invalidenrentner oder verstorben sind.Ergänzungsleistungen
Wenn eine Kinder- oder Waisenrente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV oder IV ausgerichtet werden.Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Familienzulagen, AHV-Leistungen, Ergänzungsleistungen und in unseren Formularen und Merkblättern.
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung der Versicherten führen. Hier können die kantonalen Prämienverbilligungen helfen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Prämienverbilligung und in unseren Formularen und Merkblättern.
Ebenso haben Personen in Ausbildung und Studium während Militär-, Zivilschutz- oder Zivildiensten Anspruch auf Erwerbsersatz. Sie leiten Ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Erwerbsersatz und in unseren Formularen und Merkblättern.Bei versicherten Personen, die gesundheitlich bei der Ausbildung eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen. Je nach Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse der versicherten Person, zieht die IV-Stelle verschiedene Massnahmen, beispielsweise Hilfsmittel, in Betracht.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Invalidenversicherung und in unseren Formularen und Merkblättern.Wenn Kinderalimente nicht vollständig oder nur unregelmässig bezahlt werden, hat das unterhaltsberechtigte Kind Anspruch auf Inkassohilfe und unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Vorschusszahlungen durch die zuständige Stelle. Diese fordert die bevorschussten Zahlungen direkt bei der oder dem Unterhaltspflichtigen ein.
Das Gesuch muss bei einem minderjährigen Kind von einem Elternteil gestellt werden. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge von demjenigen Elternteil, der die Obhut innehat. Bei alternierender Obhut ist in der Regel derjenige Elternteil zur Vertretung des Kindes legitimiert, an welchen gemäss Unterhaltsvertrag die Alimente bezahlt werden müssen. Ist die unterhaltsberechtigte Person ein volljähriges Kind, muss es das Gesuch selber einreichen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Alimente & Inkassohilfe und in unseren Formularen und Merkblättern.