Im Pflegeheim

Wir leben länger und bleiben meist bis ins hohe Alter bei guter Gesundheit. Sollte dann doch der Pflegefall eintreffen, sind die Betroffenen und deren Angehörigen mit der Frage konfrontiert, wie die Pflege und der Aufenthalt im Heim finanziert werden kann.

  • Die Kosten bei einem Heimaufenthalt werden unterschiedlich aufgeteilt.

    • Die Hotelleriekosten (Kost, Logis und Betreuung) müssen die Bewohner in der Regel selbst bezahlen.
    • Die Pflegekosten werden aufgeteilt. Einen Teil übernimmt die Krankenkasse. Der Bewohner oder die Bewohnerin muss zu dem einen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt maximal Fr. 23 pro Tag. Bleibt nach dem Anteil der Krankenkasse und dem Eigenanteil noch ein Restbetrag, wird dieser durch die Pflegefinanzierung getragen.

    Bei der Pflegefinanzierung spielen Einkommen oder Vermögen der betroffenen Person keine Rolle. Die Höhe der Leistung wird ausschliesslich anhand der Pflegebedürftigkeit berechnet.

    Umfassende Informationen und Formulare finden Sie unter Pflegefinanzierung und in unseren Formularen und Merkblättern.

  • Dies wären beispielsweise Hilflosenentschädigungen der AHV, Kostenbeiträge an Hilfsmittel, Ergänzungsleistungen oder die individuelle Prämienverbilligung. Jede Leistung muss mit einem entsprechenden Anmeldeformular beantragt werden.

    Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Hilflosenentschädigung AHV, Hilfsmittel AHV, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung und in unseren Formularen und Merkblättern.

Geschätzte Kundinnen und Kunden.
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten von Dienstag, 24. Dezember bis und mit Mittwoch, 1. Januar 2025. Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt