Erwerbsersatzordnung

Für die Dauer Ihres Militär- oder Zivildienstes, Zivilschutz oder J+S-Kurs haben Sie Anspruch auf einen Erwerbsersatz. Sie erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage. Diese leiten Sie vollständig ausgefüllt weiter an Ihren Arbeitgeber. Nichterwerbstätige leiten ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter Erwerbsersatz und in unseren Formularen und Merkblättern.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten 
Gründonnerstag, 17. April 2025 | 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Karfreitag, 18. April 2025 | geschlossen
Ostermontag, 21. April 2025 | geschlossen

Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt