Erwerbsersatzordnung
Für die Dauer Ihres Militär- oder Zivildienstes, Zivilschutz oder J+S-Kurs haben Sie Anspruch auf einen Erwerbsersatz. Sie erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage. Diese leiten Sie vollständig ausgefüllt weiter an Ihren Arbeitgeber. Nichterwerbstätige leiten ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter Erwerbsersatz und in unseren Formularen und Merkblättern.