Selbständigerwerbende

Als Selbständigerwerbender im Sinne der AHV bezahlen Sie Beiträge auf dem selbständigen Erwerbseinkommen. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs und endet mit der Erwerbsaufgabe.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Beiträge“.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten während der Fasnacht
Schmutziger Donnerstag, 27. Februar | 8.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen
Güdelmontag, 3. März | ganztags geschlossen
Güdeldienstag, 4. März | ganztags geschlossen

Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt