Arbeitsunfähigkeit

Gesundheitliche Einschränkungen

Wenn Sie für längere Zeit durch gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, sollten Sie sich möglichst schnell bei der IV-Stelle zur Früherfassung melden. Es stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder Sie auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten. Grundsätzlich gilt: Eingliederung vor Rente.

Falls gesundheitliche Probleme Einschränkungen in der Hausarbeit zur Folge haben, kann ebenfalls ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen. Je nach Ihrer Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse, zieht die IV-Stelle Massnahmen wie z.B. Hilfsmittel in Betracht.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Invalidenversicherung und in unseren Formularen und Merkblättern.

Geschätzte Kundinnen und Kunden.
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten von Dienstag, 24. Dezember bis und mit Mittwoch, 1. Januar 2025. Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt