Beruf
Themen, die in Zusammenhang mit Arbeit und Beruf stehen.
Arbeitnehmende / Hausangestellte
Personen in einem Arbeitsverhältnis besitzen einen umfassenden Schutz im Dreisäulensystem der Schweiz. Ihre Arbeitgebenden müssen sich einer Ausgleichskasse für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge an die AHV/IV/EO und ALV anschliessen.
Arbeitgebende
Arbeitgebende müssen Löhne melden und die darauf geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge an die AHV/IV/EO und ALV für ihre Arbeitnehmenden mit einer Ausgleichskasse abrechnen.
Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende müssen sich einer Ausgleichskasse anschliessen und anhand ihrer erzielten Einkommen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge an die AHV/IV/EO abrechnen.
Nichterwerbstätige
Personen mit geringem Arbeitspensum, vorzeitig Pensionierte, Empfänger/innen von Kranken- und Unfalltaggeldern, ausgesteuerte Arbeitslose, Ehepartner von im Ausland Erwerbstätigen müssen unter Umständen Beiträge als oder wie Nichterwerbstätige entrichten.
Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie für längere Zeit durch gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, sollten Sie sich möglichst schnell bei der IV-Stelle zur Früherfassung melden.
Pensionierung
Der Eintritt ins Rentenalter ist mit einigen sozialversicherungsrechtlichen Fragen verbunden, z.B. zur Beitragspflicht, zur Rentenanmeldung oder zu weiteren Leistungen im Rentenalter.