Heirat, Partnerschaft und Scheidung
Die Ehepartner und die eingetragenen Partner gelten im ganzen Jahr der Eheschliessung als verheiratet. Im Jahr der Ehescheidung oder der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist das individuelle Einkommen und Vermögen für die Beitragsberechnung massgebend.
Im so genannten Splitting-Verfahren werden die Versicherungsbeiträge von verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebender Personen während der Kalenderjahre der Ehe beziehungsweise Partnerschaft geteilt und gegenseitig gutgeschrieben.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter AHV Beiträge und in unseren Formularen und Merkblättern.Bei Trennung bzw. Scheidung muss die anspruchsberechtigte Person für die Familienzulagen neu bestimmt werden. Senden Sie dafür eine Kopie der Trennungsvereinbarung bzw. des Scheidungsurteils an die Familienausgleichskasse.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Familienzulagen und in unseren Formularen und Merkblättern.Wenn Kinderalimente nicht vollständig oder nur unregelmässig bezahlt werden, hat das unterhaltsberechtigte Kind Anspruch auf Inkassohilfe und unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Vorschusszahlungen durch die zuständige Stelle. Diese fordert die bevorschussten Zahlungen direkt bei der oder dem Unterhaltspflichtigen ein.
Das Gesuch muss bei einem minderjährigen Kind von einem Elternteil gestellt werden. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge von demjenigen Elternteil, der die Obhut innehat. Bei alternierender Obhut ist in der Regel derjenige Elternteil zur Vertretung des Kindes legitimiert, an welchen gemäss Unterhaltsvertrag die Alimente bezahlt werden müssen. Ist die unterhaltsberechtigte Person ein volljähriges Kind, muss es das Gesuch selber einreichen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Alimente & Inkassohilfe und in unseren Formularen und Merkblättern.