
Vollmacht
Ist eine Person nicht fähig, ihre Interessen in Bezug auf Leistungen und Beiträge der Sozialversicherungen selber zu vertreten, kann sie für diese Aufgaben jemanden bevollmächtigen.
Ist eine Person nicht fähig, ihre Interessen in Bezug auf Leistungen und Beiträge der Sozialversicherungen selber zu vertreten, kann sie für diese Aufgaben jemanden bevollmächtigen.
Geschätzte Kundinnen und Kunden
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten
Gründonnerstag, 17. April 2025 | 8.00 bis 16.00 Uhr
Karfreitag, 18. April 2025 | geschlossen
Ostermontag, 21. April 2025 | geschlossen
Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt