Reisekosten IV

Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die bei versicherten Personen im Rahmen der Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen entstehen.

Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:

  • medizinische Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen
  • Berufliche Eingliederungsmassnahmen
  • Abgabe oder Reparatur von Hilfsmitteln
  • Medizinische Abklärungen

Geschätzte Kundinnen und Kunden.
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten von Dienstag, 24. Dezember bis und mit Mittwoch, 1. Januar 2025. Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt