Reisekosten IV

Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die bei versicherten Personen im Rahmen der Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen entstehen.

Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:

  • medizinische Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen
  • Berufliche Eingliederungsmassnahmen
  • Abgabe oder Reparatur von Hilfsmitteln
  • Medizinische Abklärungen