Reisekosten IV

Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die bei versicherten Personen im Rahmen der Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen entstehen.

Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:

  • medizinische Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen
  • Berufliche Eingliederungsmassnahmen
  • Abgabe oder Reparatur von Hilfsmitteln
  • Medizinische Abklärungen

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten während der Fasnacht
Schmutziger Donnerstag, 27. Februar | 8.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen
Güdelmontag, 3. März | ganztags geschlossen
Güdeldienstag, 4. März | ganztags geschlossen

Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt