Medizinische Abklärungen
Die IV-Stelle holt alle Auskünfte ein, die für die Abklärung des Gesundheitszustandes, der Erwerbssituation oder der Tätigkeit im Aufgabenbereich notwendig sind. Ein interdisziplinäres Team aus Fachpersonen der beruflichen Eingliederung, der Sachbearbeitung sowie Ärzten des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) wirkt bei der Abklärung und der Entscheidungsfindung mit. Die IV-Stelle arbeitet mit den anderen betroffenen Sozial- und Privatversicherungen zusammen.
Gutachten
Externe Gutachten werden in Auftrag gegeben, wenn die Aktenlage im IV-Verfahren unklar ist und der Regionale Ärztliche Dienst RAD die Untersuchungen nicht selber durchführen kann.
Das Gutachten nimmt Stellung zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Prüfung des Anspruchs auf Rentenleistungen. Das Gutachten muss neben medizinischen auch rechtliche Kriterien erfüllen, damit es verwendet werden kann.
Die IV-Stelle Schwyz arbeitet mit Gutachterinnen und Gutachtern aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammen. Es gelten für alle Gutachten die gleichen Qualitätskriterien.