Hilflosenentschädigung

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege usw. die Hilfe anderer Menschen benötigt oder auf lebenspraktische Begleitung angewiesen ist, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Je nach Ausmass der Hilflosigkeit werden drei Schweregrade unterschieden: leicht, mittel und schwer. Die Höhe der monatlichen Hilflosenentschädigung hängt zudem davon ab, ob die versicherte Person in einem Heim oder zu Hause wohnt.

Bei Minderjährigen wird der Mehrbedarf an Hilfeleistung im Vergleich zu Kindern ohne Beeinträchtigung berücksichtigt. Wenn diese Minderjährigen im Tagesdurchschnitt eine zusätzliche Betreuung von mindestens vier Stunden benötigen, haben sie unter gewissen Voraussetzungen noch Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
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Schmutziger Donnerstag, 27. Februar | 8.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen
Güdelmontag, 3. März | ganztags geschlossen
Güdeldienstag, 4. März | ganztags geschlossen

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