Assistenzbeitrag
Der Assistentenbeitrag hat das Ziel, Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmäßige Hilfe angewiesen sind, ein zunehmend selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.
Der Assistentenbeitrag ergänzt die Hilflosenentschädigung sowie die Unterstützung durch Angehörige. Die betroffenen Personen schließen einen Arbeitsvertrag mit der Assistenzperson ab. Der Assistentenbeitrag wird basierend auf dem regelmäßigen zeitlichen Hilfebedarf der versicherten Person festgelegt. Zur Berechnung wird die Zeit abgezogen, die bereits durch andere Leistungen gedeckt ist (z. B. Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag für minderjährige Versicherte, Grundpflege gemäß KVG usw.). Die Fachpersonen der IV-Stelle ermitteln im Einzelfall den notwendigen Hilfebedarf. Da sich mit dem Assistenzbeitrag umfangreiche Fragen arbeitsvertraglicher und organisatorischer Art ergeben können, besteht zudem ein Anspruch auf Beratung und Begleitung durch Fachstellen.