Invalidenversicherung
Massnahmen, welche eine rasche und erfolgreiche Eingliederung unterstützen.
Oberstes Ziel der IV-Stelle ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und versicherte Personen möglichst schnell im Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Anspruch auf eine Rente wird deshalb erst geprüft, wenn alle Massnahmen zur Wiedereingliederung ausgeschöpft sind und keine Aussichten mehr auf die Erhöhung der Erwerbsfähigkeit bestehen.
Weitere Informationen finden Sie in den Teilbereichen über die Leistungen der Invalidenversicherung.