Frühintervention
Mit der Frühintervention soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert oder ein Arbeitsplatz erhalten werden.
Wenn aus der IV-Anmeldung hervorgeht, dass der versicherten Person Leistungen der IV zustehen, werden ihren Bedürfnissen entsprechend Frühinterventionsmassnahmen vereinbart.
Ziel der Frühintervention ist es, durch rasches Handeln einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes entgegenzuwirken und soweit möglich die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der betroffenen Personen aufrechtzuerhalten oder zu verbessern.
Mit den Frühinterventionsmassnahmen kann die IV auch Jugendliche und junge Erwachsene, die noch nicht erwerbstätig waren und von einer Invalidität bedroht sind, frühzeitig auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder eine erste Anstellung im ersten Arbeitsmarkt unterstützen.
Massnahmen Frühintervention
- Berufsberatung
- Begleitung und Beratung der versicherten Person und des Arbeitgebenden durch eine Fachperson der IV-Stelle
- Sozialberufliche Rehabilitation
- Aus- oder Weiterbildungskurse zur Umplatzierung im Unternehmen
- Arbeitsvermittlung zur Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle oder einem neuen Arbeitsplatz
- Finanzielle Beteiligung der IV-Stelle an Hilfsmitteln oder baulichen Massnahmen am Arbeitsplatz