Früherfassung
Die Früherfassung ist ein einfaches Meldeverfahren mit dem Ziel, den Eintritt von Invalidität zu verhindern.
Die Früherfassung zielt darauf ab, so früh wie möglich mit Personen in Kontakt zu treten, welche aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind und bei denen die Gefahr einer Chronifizierung der gesundheitlichen Beschwerden besteht. Kommt die IV-Stelle aufgrund der Früherfassung zum Schluss, dass ohne geeignete Massnahmen eine Invalidität droht, fordert sie die versicherte Person auf, sich bei der IV anzumelden.
Bei folgenden Personen ist eine Meldung sinnvoll:
- Bei Minderjährigen ab dem vollendeten 13. Altersjahr und bei jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 25. Altersjahr: Wenn diese Personen von einer Invalidität bedroht sind, noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben und sich in einem kantonalen Brückenangebot befinden oder von einer kantonalen Koordinationsstelle für Jugendliche in ihrer beruflichen Eingliederung unterstützt werden.
- Bei Erwachsenen: Wenn diese arbeitsunfähig sind oder von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedroht werden.
Eine Meldung können einleiten: die versicherte Person, Familienangehörige, der Arbeitgeber, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Versicherungen, usw. Sie haben die versicherte Person zu informieren, bevor sie eine Meldung an die IV-Stelle vornehmen.