Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
Integrationsmassnahmen
Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, wenn der gesundheitliche Zustand der versicherten Person dafür zu wenig stabil ist. Sie schliessen die Lücke zwischen sozialer und beruflicher Integration. Die Massnahmen sind insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Als Grundvoraussetzung sollte die versicherte Person am Arbeitsplatz mindestens zwei Stunden täglich an mindestens vier Tagen pro Woche präsent sein können.
Massnahmen beruflicher Art
Die berufliche Eingliederung ist das zentrale Ziel der IV-Stellen. Die Leistungen in diesem Bereich sind deshalb sehr umfangreich und reichen von Berufsberatung, Übernahme behinderungsbedingter Mehrkosten bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung, Umschulung, Unterstützung bei Arbeitsplatz bis hin zu Leistungen im Rahmen der Arbeitsvermittlung.
Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen sollen die körperlich, geistig oder psychisch eingeschränkte Erwerbsfähigkeit wiederherstellen, verbessern oder erhalten. Der Anspruch auf ein Rente wird erst geprüft, wenn alle Möglichkeiten zur Eingliederung ausgeschöpft wurden. Im Vordergrund stehen dabei stets Massnahmen, welche im ersten Arbeitsmarkt durchgeführt werden oder zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt führen.
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Merkblatt Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
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Merkblatt Leistungen der IV für Arbeitgeber
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Merkblatt IV-Kurzberatung für Jugendliche im BIZ
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Merkblatt IV-Berufsberatung für Jugendliche
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Merkblatt 4.05 Vergütung der Reisekosten in der IV
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Merkblatt 4.11 Versicherungsschutz während Eingliederungsmassnahmen der IV
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Netzwerk Arbeit
Compasso
IV-Pro Medico
Pro-Infirmis
Kantonale Fachstelle IIZ