Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, welche trotz einer AHV- / IV-Rente zu wenig Einkommen haben.

Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht können Personen erhalten,

  • die einen Anspruch auf eine Rente der AHV oder der IV, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten auf ein Taggeld der IV haben,
  • die in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und die Bürgerinnen oder Bürger der Schweiz sind. Auch Ausländerinnen oder Ausländer können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn sie seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist 5 Jahre.
  • Personen ohne Rentenanspruch, weil sie keine oder zu wenig lange AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen auch einen EL-Anspruch haben.
Es bestehen zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen:
  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden und
  • die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Geschätzte Kundinnen und Kunden.
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten von Dienstag, 24. Dezember bis und mit Mittwoch, 1. Januar 2025. Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt