Altersrenten
Ab dem Referenzalter erhalten Sie Ihre Altersrente. Sie können die Rente auch vorbeziehen, aufschieben oder eine Teil-Rente beziehen.
Anmeldung
Die Anmeldung für die Altersrente sollte etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters eingereicht werden, damit die Ausgleichskasse alle nötigen Unterlagen beschaffen und die Höhe der Rente berechnen kann.
Bei einem Rentenvorbezug sollte die Anmeldung für die Altersrente etwas 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn eingereicht werden. Anmeldeschluss ist am letzten Tag des Vormonats. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich.
Bei einem Aufschub der Altersrente muss die Anmeldung für eine Altersrente innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters bei der Ausgleichskasse eingereicht werden.
Berechnung der Rente
Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Renten: Die «anrechenbaren Beitragsjahre» und das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen». Eine Vollrente erhält, wer ab dem 20. Altersjahr bis zum Referenzalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat. Wurden die Beiträge jedoch nicht ohne Unterbruch einbezahlt oder fehlen sogar ganze Beitragsjahre, bestehen so genannte Beitragslücken. Die AHV kann nur eine Teilrente ausrichten. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 2,3 Prozent (1/44).
Die Höhe der Rente wird ebenso von der Höhe des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens beeinflusst. Dieses kann sich aus bis zu drei Elementen zusammensetzen:
- dem aufgewerteten Durchschnitt der versicherten Einkommen,
- dem Durchschnitt der Erziehungsgutschriften (die Summe der Erziehungsgutschriften dividiert durch die gesamte Beitragsdauer),
- dem Durchschnitt der Betreuungsgutschriften (die Summe der Betreuungsgutschriften dividiert durch die gesamte Beitragsdauer).
Die Höhe der Rente ist nach unten wie nach oben begrenzt: Die Maximalrenten sind höchstens doppelt so hoch wie die Minimalrenten. Jede und jeder Versicherte kann kostenlos eine Vorausberechnung der Altersrente beantragen.
Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
Wenn Sie nach dem Referenzalter Erwerbseinkommen erzielen, auf welchen AHV-Beiträge erhoben werden, können Sie einmal eine Neuberechnung Ihrer Altersrente beantragen. Diese Einkommen können zu einer höheren Rente führen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Referenzalters Beitragslücken aufweisen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen mit Beitragszeiten nach dem Referenzalter geschlossen werden, was zu einer höheren Altersrente führen kann.
Flexibler Rentenbezug
Auf Wunsch lässt sich die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als bei Erreichen des Referenzalters bezieht, erhält einen Zuschlag. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente früher zu beziehen und den Rest später. Der Anteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent.
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 (Übergangsgeneration) können die Altersrente bereits ab 62 Jahren beziehen. Für sie gilt ein tieferer Kürzungssatz bei Vorbezug der Rente.
Hier finden Sie alle Auszahlungstermine von AHV/IV-Leistungen.