Individuelles Konto

Die Ausgleichskasse führt für jede beitragspflichtige Person ein Individuelles Konto. Darauf werden die Jahreseinkommen, auf welche der Beitragspflichtige Beiträge leistet, eingetragen.

Für Arbeitnehmer rechnet der Arbeitgeber Ende Jahr die Lohnsummen ab und meldet, wie sich die von ihm bezahlten Beiträge auf die einzelnen Arbeitnehmer verteilen. Ist ein Versicherter für verschiedene Arbeitgeber tätig, welche die Beiträge bei unterschiedlichen Ausgleichskassen abliefern, führt jede dieser Kassen ein Individuelles Konto.

Bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden werden die den Beiträgen entsprechenden Einkommen eingetragen.

Wer überprüfen will, ob der Arbeitgeber die vom Lohn abgezogenen Beiträge wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, oder ob die Beitragsdauer lückenlos ist, kann bei der Ausgleichskasse einen Kontoauszug verlangen. Dieser wird kostenlos ausgestellt.

Bestellen Sie einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto – schnell und einfach!

InfoRegister: Meine kontoführenden Kassen

Das InfoRegister ist für die Versicherten der AHV/IV bestimmt. Damit haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer 13-stelligen AHV-Nummer, welche auf dem Versicherungsausweis ersichtlich ist, sowie Ihrem Geburtsdatum diejenigen AHV-Ausgleichskassen mit Adressen anzeigen zu lassen, welche unter Ihrem Namen ein individuelles Konto führen.

Bestellung Auszug Individuelles Konto:

Geschätzte Kundinnen und Kunden.
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten von Dienstag, 24. Dezember bis und mit Mittwoch, 1. Januar 2025. Weitere Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter Kontakt